AGRAR-DROHNE BAYERN
Hand in Hand mit der Landwirtschaft

 Willkommen bei Agrar-Drohne Bayern

Willkommen auf der Webseite von Agrar-Drohne Bayern. Wir sind Ihr fliegender Helfer und darauf spezialisiert Ihnen bei Ihrer Arbeit im Agrar-Bereich oder auch im weiteren Umfeld Ihrer Landwirtschaft mit neuester Technologie zu unterstützen. Wir befinden uns relativ Zentral in der Oberpfalz (Amberg, Weiden, Hof, Regensburg, Cham, Nürnberg).

Weltweit bekommt die Drohnen-Technolgie mehr und mehr an Bedeutung in vielen Bereichen. Egal ob Personensuche, Vermessung, Luftbildaufnahmen,  Thermografie-Inspektionen oder  bei der Feuerbekämpfung und vielem mehr. Natürlich mittlerweile auch in der landwirtschaftlichen Anwendung.

Beispielsweise bei der Bekämpfung des Maiszünsler setzen wir auf biologische Schädlingsbekämpfung mittels Trichogramma. Dieser wird mit Hilfe einer GPS gesteuerten Drohne auf Ihr Feld in bestimmten Abständen verteilt. Für die Fläche von 1 Hektar benötigt unser Multicopter etwa 10 Minuten um Trichogramma GPS gesteuert auf Ihr Feld aus zu bringen.

Neben der Schädlingsbekämpfung mittels der Schlupfwespe unterstützen wir Sie ebenfalls während der Ernte mit unserer Drohne. 

Kurz vor dem Schnitt befliegen wir Ihre Agrarfläche und prüfen mittels hochauflösender Infrarot-Kamera ob sich Jungwild auf dem Feld befindet. Niemand muss dabei auf uns warten. Sie beginnen wie gewohnt mit Ihrer Ernte während wir das Feld voraus komplett befliegen. Sollte sich Wild innerhalb der Fläche befinden, werden wir Sie rechtzeitig warnen. 

Weiter unten finden Sie unser weiteres Leistungsangebot in einem Kurzüberblick. 

Für Fragen und weitere Auskünfte können Sie ganz bequem unser Kontaktformular nutzen oder rufen uns einfach kurz an. In einem kurzen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne unsere Hilfe.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß auf unserer Website und würden uns freuen, bald von Ihnen zu hören!

Unsere Leistungen im Überblick



 

Maiszünsler Bekämpfung

Wie funktioniert die Schädlingsbekämpfung mittels Drohneneinsatz und mit mit welchen Kosten ist zu rechnen ...

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Feldfreigabe - Kitzrettung zum Schutz von Jungtieren

Jahr um Jahr fallen wieder Rehkitze oder andere Jungtiere der Ernte zum Opfer. Das ist sehr schade und muss nicht sein! Wir helfen bei der Feldfreigabe ohne das Sie warten müssen...

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Solar-Thermografie nach VATh-Richtlinie

Viele Landwirte nutzen bereits Ihre freien Flächen für Solar-Strom-Energie. Doch ist diese noch voll einsatzbereit? Bringt diese die volle Leistung? Ausfall von Panels oder ganzen Strings. Wir helfen bei der Ermittlung von ausgefallenen Solar-Panels als auch bei der Findung von HotSpots zur Vermeidung der Brandgefahr...

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Flurschaden Dokumentation aus der Luft

Gewitterstürme sind nicht zu vermeiden. Jahr um Jahr ist mit einem Ernteausfall zu rechnen. Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung Ihres Ernteausfalls mittels GPS gesteuerter Drohnen-Technologie mit entsprechenden Beleg-Fotos, als auch der nötigen Flächenberechnung...

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Auffindung von Tieren mittels Wärmebild

Immer wieder werden Nutztiere vermisst. Eine lange Suche zu Fuß ist heute nicht mehr nötig. Wir setzen unsere Drohnen mit Infrarot-Technologie schnell und zuverlässig ein um Ihnen bei der Suche Ihrer Tiere zu helfen.

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Effektive Hilfe bei der Drückjagd / Treibjagd

Mittels Infrarot Kamera werden wir Ihre Felder vor der Drückjagd befliegen und feststellen ob Wild sich im Feld befindet. Dies spart Zeit bei der Drückjagd und ist deutlich effektiver.

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Luftbildaufnahmen / Anlagenfotografie

Sie möchten mehr aus Ihrem Betrieb machen und eine landschaftliche Fotografie Ihrer Anlagen und Felder ?

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Besonderheiten

Berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen bitte immer, das wir unter bestimmten Umständen nicht mit unserer Drohne aufsteigen können bzw. dürfen. Dies möchten wir an dieser Stelle der Form halber erwähnen, um eine mögliche Enttäuschung zu vermeiden. Aber lassen Sie sich deshalb nicht ins "Bockshorn jagen" ;-). Dies ist eher selten so und von Fall zu Fall zu prüfen. Ggf. ist es möglich Sondergenehmigungen beim Luftamt zu beantragen. Die Sachlage wird sich mit Ihnen zusammen im Gespräch ergeben.

Zum Beispiel kann dies in folgenden Fällen gegeben sein.:

  •  Kein Flug in Naturschutzgebieten. Ackerflächen dürfen beflogen werden.
  • Kein Flug näher als 1.500 Meter zu Flugplätzen/Häfen bzw innerhalb von Kontrollzonen sowie Flugverbotszonen. Maximale Flughöhe ggf 50 Meter über Grund.
  • In der Nähe von Menschenansammlungen sowie bestimmter Gebäude wie Botschaften, Behörden, Polizei Liegenschaften, Bahnanlagen, Bundeswasserstraßen, Bundesstraßen, Anlagen zur Energiegewinnung etc ... Hier ist die sogenannte 1:1 Regelung (Abstand zu Höhe) zum Verbotsobjekt zu beachten. Heißt 10 Meter Abstand dann maximal Flughöhe 10 Meter.
  • Beachtung bei Fotografie und dessen Veröffentlichung von Persönlichkeitsrechten sowie Kunstobjekten.
  • Flug bis maximal 100 Meter über Grund
  • Maximal zulässiger Sichtflug, abhängig von der Größe der zu befliegenden Fläche.
  • natürlich auch wetterbedingt wie Regen, Nebel, Schnee, bestimmte Windgeschwindigkeiten ... selbst bei Sonnenstürmen ...


Bei Ihrer Anfrage wäre es daher sinnvoll, uns gleich den Ort der zu befliegenden Fläche mit zu teilen.