AGRAR-DROHNE BAYERN
Hand in Hand mit der Landwirtschaft

Drückjagd / Treibjagd

Eine immense Zeitersparnis - Vorflug der Felder Wärmebildkamera (Infrarottechnik)

Durch hochwertige Wärmebildtechnik können die zu bejagenden Flächen schon vorab auf Wildbestand überprüft werden. Es ist somit nicht mehr nötig, die Gebiete zu durchlaufen um dann festzustellen, das überhaupt kein Wildbestand auf der Fläche vorhanden ist. Dies spart Zeit und Nutzpflanzen werden dadurch nicht unnötiger Weise beschädigt oder gar zerstört.

Noch bevor die Drückjagd beginnt, bzw vor jedem Standortwechsel, überfliegen wir gleichzeitig mit einer hochauflösenden Wärmebildkamera und einer normalen Sucherkamera das zur Jagd geplante Gebiet. Schnell zeigt sich, ob sich Wild in dem Gebiet befindet und die Drückjagd kann beginnen. 

Vorgehensweise

Zunächst steigt unsere Dohne auf eine Höhe von bis zu 100 Metern auf und zeigt das Gebiet in einem Gesamtüberblick  von oben. Da die Drohne sich immer in Verbindung mit der Bodenstation befindet, kann der Flug per Video-Stream live von der Jagdleitung mitverfolgt werden. Dies geschieht je nach Notwendigkeit auf bis zu 2 Bildschirmen gleichzeitig. Nachdem eine Wärmesignatur ausgemacht wurde, geht der Pilot mit der Drohne in den Sinkflug und fliegt das Wild an, um mit der normalen Kamera festzustellen, um welches Wild es sich handelt. Jedoch bleiben wir dabei in einer Höhe von mindestens 60 Metern, um das Wild nicht unnötig zu verunsichern. Erst nachdem die Drohne gelandet ist, kann die Jagd beginnen. 



Wichtig! - Die Auswertung des Wärmebildmaterials dient lediglich zur Feststellung von Wildbestand auf der Fläche!

Wir bieten einen Drohnenflug mit Infrarottechnik an. In welchem Detail diese Technik zur Anwendung kommt obliegt alleinig dem verantwortlichen Jäger. Wir stellen also lediglich fest, ob sich Wild auf der Fläche befindet. Ist dies getan, landet die Drohne. Wir stellen unsere Drohne nicht während der eigentlichen Jagd, bzw für die direkte Jagd zur Verfügung. Unsere Drohne dient nicht dem direkten Schuß zur Tötung von Wild. Die Drückjagd kann erst nach Landung der Drohne beginnen.

Weiter machen wir vorsorglich darauf aufmerksam, dass diese Technik keine zusätzliche Sicherheit für die an der Drückjagd beteiligten Personen darstellt. Der fliegende Pilot hat darüber hinaus keinerlei Ausbildung zur Beratung der Jagdleitung in Form von sicherheitsrelevanten Fragen. Die Auswertung des Wärmebildmaterials dient lediglich zur Feststellung von Wildbestand auf der Fläche.

Kosten

Die Begleitung einer Drückjagd / Treibjagd berechnen wir auf Stundenbasis.

Gerne senden wir Ihnen hierzu ein unverbindliches Angebot. Berechnet wird die Zeit für den Aufbau/Abbau des Equipment, Flug / Sicherheitscheck der Umgebung, sowie des Fluges selbst. 

Für die Anfahrt und Abfahrt werden keine zusätzlichen Stunden berechnet.



Anfahrt

Für die An -und Abfahrt erlauben wir uns einen Preis von 0,45€ pro gefahrenen Kilometer, gemessen von unserem Firmensitz, zu berechnen. Die Kosten der  Arbeitszeit für die An -und Abfahrt übernehmen wir.

 

Besonderheiten

Berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen bitte immer, das wir unter bestimmten Umständen nicht mit unserer Drohne aufsteigen können bzw. dürfen. Dies möchten wir an dieser Stelle der Form halber erwähnen, um eine mögliche Enttäuschung zu vermeiden. Aber lassen Sie sich deshalb nicht ins "Bockshorn jagen" ;-). Dies ist eher selten so und von Fall zu Fall zu prüfen. Ggf ist es möglich Sondergenehmigungen beim Luftamt zu beantragen. Die Sachlage wird sich mit Ihnen zusammen im Gespräch ergeben.

Zum Beispiel kann dies in folgenden Fällen gegeben sein.:

  • Kein Flug in Naturschutzgebieten. Ackerflächen dürfen beflogen werden.
  • Kein Flug näher als 1.500 Meter zu Flugplätzen/Häfen bzw innerhalb von Kontrollzonen sowie Flugverbotszonen. Maximale Flughöhe ggf 50 Meter über Grund.
  • In der Nähe von Menschenansammlungen sowie bestimmter Gebäude wie Botschaften, Behörden, Polizei Liegenschaften, Bahnanlagen, Bundeswasserstraßen, Bundesstraßen, Anlagen zur Energiegewinnung etc ... Hier ist die sogenannte 1:1 Regelung (Abstand zu Höhe) zum Verbotsobjekt zu beachten. Heißt 10 Meter Abstand dann maximal Flughöhe 10 Meter.
  • Beachtung bei Fotografie und dessen Veröffentlichung von Persönlichkeitsrechten sowie Kunstobjekten.
  • Flug bis maximal 100 Meter über Grund
  • Maximal zulässiger Sichtflug, abhängig von der Größe der zu befliegenden Fläche.
  • natürlich auch wetterbedingt wie Regen, Nebel, Schnee, bestimmte Windgeschwindigkeiten ... selbst bei Sonnenstürmen ...
  • Kein Überflug über Personen
  • Aufgrund von Hindernissen nicht mögliche Befliegung


 

Bei Ihrer Anfrage wäre es daher sinnvoll, uns gleich den Ort der zu befliegenden Fläche mit zu teilen.


Bitte beachten Sie weiter, das die Flugzeit unserer Copter je nach Wetterbedingungen zwischen 15 und maximal 25 Minuten beträgt. Danach werden wir den Akku wechseln. Es ist also je nach Auftrag mit Zwischenlandungen zu rechnen und dies entsprechend bei den Planungen zu berücksichtigen.

Da Sie uns den Start und die Landung innerhalb des zu befliegenden Gebietes genehmigen müssen, müssen Sie als Auftraggeber Grundbesitzer der zu befliegenden Fläche sein, oder eine schriftliche Genehmigung zum Überflug vom Grundbesitzer vorweisen können.

Bitte beachten Sie, das Sie für die Befliegung von Nachbargrundstücken die jeweilige Erlaubnis von dessen Grundbesitzer einholen müssen. Da bei jedem Flug ein Video-Stream (Live-Bild) zur Bodenstation hergestellt wird, sollten Sie auch hierzu Ihren Nachbarn in Kenntnis setzen, bzw ihn um entsprechende Erlaubnis bitten.