AGRAR-DROHNE BAYERN
Hand in Hand mit der Landwirtschaft

Tierfindung - Bei Verlust Ihres Tierbestandes helfen wir aus der Luft

Ausgebüxte Rinder - Schon erlebt ?

Hin und wieder kommt es vor, das Rinder aus der Weide entwischen. Im Normalfall sind diese gleich ganz in der Nähe. Doch kann das auch ganz anders sein. Gerade in Waldnähe muß oft mit einer längeren Suche gerechnet werden. Wärmebildkameras werden zur Personensuche "Search & Rescue" verwendet. Warum nicht auch in der Landwirtschaft für entlaufenes Vieh?

Wir bestücken unsere Agrar-Drohne mit einer hochauflösenden Wärmebildkamera und helfen Ihnen bei der Suche zu einem verhältnismäßig günstigen Preis. 



 

Kosten.

Da die Abrechnung in einem solchen Fall nicht nach Flächen berechnet werden kann, erlauben wir uns diese Leistung nach Stunden abzurechnen.Aufgrund der Notwendigkeit des schnellen handelns, besprechen wir unserer Angebot gerne kurzfristig telefonisch und bestätigen Ihnen dies bei Ankunft am Einsatzort auch gerne schriftlich. 

Berechnet wird die Zeit für den Aufbau/Abbau des Equipment, Flug / Sicherheitscheck der Umgebung, sowie des Fluges selbst. Für die Anfahrt und Abfahrt werden keine zusätzlichen Stunden berechnet.

Der Preis ist unabhängig vom Erfolg / Auffindung Ihres Nutzvieh.


 

Vorgehensweise

Natürlich können wir trotz einer sehr guten Technik die Auffindung nicht zu 100% garantieren. Unser Multicopter hat eine Flugzeit von ca. 25 - 30 Minuten. Danach muss der Akku kurz gewechselt werden. Im Normalfall haben wir natürlich ausreichend geladene Akkus mit dabei. Dennoch kann es zu kurzen Verzögerungen für etwaige Nachladung kommen, wenn es dann doch mal ein wenig dauert. Je nach Wetterbedingungen (Wind, Regen, Sturm, ...) kann der Flug ggf nicht durchgeführt werden. 


Anfahrt

Für die An -und Abfahrt erlauben wir uns einen Preis von 0,45€ pro gefahrenen Kilometer, gemessen von unserem Firmensitz, zu berechnen. Die Kosten der  Arbeitszeit für die An -und Abfahrt übernehmen wir.


Besonderheiten

Berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen bitte immer, das wir unter bestimmten Umständen nicht mit unserer Drohne aufsteigen können bzw. dürfen. Dies möchten wir an dieser Stelle der Form halber erwähnen, um eine mögliche Enttäuschung zu vermeiden. Aber lassen Sie sich deshalb nicht ins "Bockshorn jagen" ;-). Dies ist eher selten so und von Fall zu Fall zu prüfen. Ggf ist es möglich Sondergenehmigungen beim Luftamt zu beantragen. Die Sachlage wird sich mit Ihnen zusammen im Gespräch ergeben.

Zum Beispiel kann dies in folgenden Fällen gegeben sein.:

  • Kein Flug in Naturschutzgebieten. Ackerflächen dürfen beflogen werden.
  • Kein Flug näher als 1.500 Meter zu Flugplätzen/Häfen bzw innerhalb von Kontrollzonen sowie Flugverbotszonen. Maximale Flughöhe ggf 50 Meter über Grund.
  • In der Nähe von Menschenansammlungen sowie bestimmter Gebäude wie Botschaften, Behörden, Polizei Liegenschaften, Bahnanlagen, Bundeswasserstraßen, Bundesstraßen, Anlagen zur Energiegewinnung etc ... Hier ist die sogenannte 1:1 Regelung (Abstand zu Höhe) zum Verbotsobjekt zu beachten. Heißt 10 Meter Abstand dann maximal Flughöhe 10 Meter.
  • Beachtung bei Fotografie und dessen Veröffentlichung von Persönlichkeitsrechten sowie Kunstobjekten.
  • Flug bis maximal 100 Meter über Grund
  • Maximal zulässiger Sichtflug, abhängig von der Größe der zu befliegenden Fläche.
  • natürlich auch wetterbedingt wie Regen, Nebel, Schnee, bestimmte Windgeschwindigkeiten ... selbst bei Sonnenstürmen ...
  • Kein Überflug über Personen
  • Aufgrund von Hindernissen nicht mögliche Befliegung


Bei Ihrer Anfrage wäre es daher sinnvoll, uns gleich den Ort der zu befliegenden Fläche mit zu teilen.


Bitte beachten Sie weiter, das die Flugzeit unserer Copter je nach Wetterbedingungen zwischen 15 und maximal 25 Minuten beträgt. Danach werden wir den Akku wechseln. Es ist also je nach Auftrag mit Zwischenlandungen zu rechnen und dies entsprechend bei den Planungen zu berücksichtigen.

Da Sie uns den Start und die Landung innerhalb des zu befliegenden Gebietes genehmigen müssen, müssen Sie als Auftraggeber Grundbesitzer der zu befliegenden Fläche sein, oder eine schriftliche Genehmigung zum Überflug vom Grundbesitzer vorweisen können.

Bitte beachten Sie, das Sie für die Befliegung von Nachbargrundstücken die jeweilige Erlaubnis von dessen Grundbesitzer einholen müssen. Da bei jedem Flug ein Video-Stream (Live-Bild) zur Bodenstation hergestellt wird, sollten Sie auch hierzu Ihren Nachbarn in Kenntnis setzen, bzw ihn um entsprechende Erlaubnis bitten.