AGRAR-DROHNE BAYERN
Hand in Hand mit der Landwirtschaft

Flurschadendokumentation aus der Luft


Jedes Jahr fordert das Wetter seinen Tribut - Wildschäden oder Gewitterstürme lassen sich nicht verhindern. Wir helfen Ihnen kostengünstig bei der Dokumentation Ihres Flurschadens mit Drohnenbildern

Ernte-Einbußen durch beispielsweise Schwarzwild, sind keine Seltenheit. Wenn die betroffenen Flächen zum Jagdbezirk zählen und der Schaden durch die gesetzlich festgelegten Tierarten verursacht wurde, dann können  Sie Ihren Schaden entsprechend geltend machen. 

Winterstürme wie Kyrill oder Friederike haben in den letzten Jahren wieder verheerende Schäden an den Wäldern angerichtet. Gewitterstürme im Sommer mit kurzfristigen Orkanböen oder Hagel hinterlassen oft eine Spur der Verwüstung. 

Oft unterstützt das Land mit entsprechender Hilfe, wie Steuervergünstigungen bei Verkauf dieses unerwarteten Holzbestandes. 

Viele Landwirte haben sich mittlerweile eine entsprechende Versicherung für Schäden an Getreide oder Mais angeschafft. 

Damit Sie diese Schäden glaubhaft dokumentieren können, helfen wir Ihnen mit den dafür nötigen Luftbildern.


Kosten für die Prüfung pro Hektar 

Hindernisse innerhalb des zu bewirtschafteten Feldes müssen in einer vorherigen Flugplanung vorgesehen werden. Die Kosten für die Prüfung werden pro Hektar berechnet und belaufen sich zwischen 20,00€ bis 25,00€ je Hektar. Je nach Gelände und Baumbewuchs sowie Hochspannungsleitungen oder anderer Hindernisse innerhalb der Fläche.


 


Vorgehensweise

Nachdem Sie uns beauftragt haben, werden wir mit Ihnen gemeinsam vor Ort die nötige Flugroute festlegen. Unsere Drohne wird noch während des Fluges ein Live-Bild auf die Bodenstation senden. Wir machen Ihnen Aufnahmen von dem direkten Schaden als auch von der näheren Umgebung, damit die Fläche des Schadens auch entsprechend auf dem Bild sichtbar wird. Auf Wunsch erhalten Sie vom gesamten Flug auch eine entsprechende Videoaufnahme.

Im Winter kann es allerdings sein, das die Wetterverhältnisse (Nebel/Regen/Schnee/Windböen) einen Luftbild-Flug nicht sofort möglich machen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrem Wunschtermin.

Rechtslage und Entschädigung verursacht durch Wild

Die Rechtslage zur Entschädigung von Flurschäden, welche durch Wild verursacht wurden, ist im § 29BJagd geregelt. 

Wir können Ihnen nicht in der aktuellen Rechtslage helfen, jedoch führen wir für Sie die nötigen Luftbilder zu Dokumentationszwecken aus.

Nähere Erklärungen zur Rechtslage finden Sie HIER... (agrarheute) ...

Weitere Informationen zur Gesetzgebung finden sie  HIER... (Bundesministerium) ...


 


Anfahrt

Für die An -und Abfahrt erlauben wir uns einen Preis von 0,45€ pro gefahrenen Kilometer, gemessen von unserem Firmensitz, zu berechnen. Die Kosten der  Arbeitszeit für die An -und Abfahrt übernehmen wir.

Besonderheiten

Berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen bitte immer, das wir unter bestimmten Umständen nicht mit unserer Drohne aufsteigen können bzw. dürfen. Dies möchten wir an dieser Stelle der Form halber erwähnen, um eine mögliche Enttäuschung zu vermeiden. Aber lassen Sie sich deshalb nicht ins "Bockshorn jagen" ;-). Dies ist eher selten so und von Fall zu Fall zu prüfen. Ggf ist es möglich Sondergenehmigungen beim Luftamt zu beantragen. Die Sachlage wird sich mit Ihnen zusammen im Gespräch ergeben.

Zum Beispiel kann dies in folgenden Fällen gegeben sein.:

  • Kein Flug in Naturschutzgebieten. Ackerflächen dürfen beflogen werden.
  • Kein Flug näher als 1.500 Meter zu Flugplätzen/Häfen bzw innerhalb von Kontrollzonen sowie Flugverbotszonen. Maximale Flughöhe ggf 50 Meter über Grund.
  • In der Nähe von Menschenansammlungen sowie bestimmter Gebäude wie Botschaften, Behörden, Polizei Liegenschaften, Bahnanlagen, Bundeswasserstraßen, Bundesstraßen, Anlagen zur Energiegewinnung etc ... Hier ist die sogenannte 1:1 Regelung (Abstand zu Höhe) zum Verbotsobjekt zu beachten. Heißt 10 Meter Abstand dann maximal Flughöhe 10 Meter.
  • Beachtung bei Fotografie und dessen Veröffentlichung von Persönlichkeitsrechten sowie Kunstobjekten.
  • Flug bis maximal 100 Meter über Grund
  • Maximal zulässiger Sichtflug, abhängig von der Größe der zu befliegenden Fläche.
  • natürlich auch wetterbedingt wie Regen, Nebel, Schnee, bestimmte Windgeschwindigkeiten ... selbst bei Sonnenstürmen ...
  • Kein Überflug über Personen
  • Aufgrund von Hindernissen nicht mögliche Befliegung


Bei Ihrer Anfrage wäre es daher sinnvoll, uns gleich den Ort der zu befliegenden Fläche mit zu teilen.


Bitte beachten Sie weiter, das die Flugzeit unserer Copter je nach Wetterbedingungen zwischen 15 und maximal 25 Minuten beträgt. Danach werden wir den Akku wechseln. Es ist also je nach Auftrag mit Zwischenlandungen zu rechnen und dies entsprechend bei den Planungen zu berücksichtigen.

Da Sie uns den Start und die Landung innerhalb des zu befliegenden Gebietes genehmigen müssen, müssen Sie als Auftraggeber Grundbesitzer der zu befliegenden Fläche sein, oder eine schriftliche Genehmigung zum Überflug vom Grundbesitzer vorweisen können.

Bitte beachten Sie, das Sie für die Befliegung von Nachbargrundstücken die jeweilige Erlaubnis von dessen Grundbesitzer einholen müssen. Da bei jedem Flug ein Video-Stream (Live-Bild) zur Bodenstation hergestellt wird, sollten Sie auch hierzu Ihren Nachbarn in Kenntnis setzen, bzw ihn um entsprechende Erlaubnis bitten.