AGRAR-DROHNE BAYERN
Hand in Hand mit der Landwirtschaft

Schädlingsbekämpfung - Mittels Trichogramma gegen den Maiszünsler

Rufen Sie uns gerne an. Wir treffen uns direkt an Ihrer Fläche für ein unverbindliches Angebot.

Das Auftreten des Maiszünslers war in der Vergangenheit hauptsächlich in wärmeren Regionen der Fall. Doch nun befindet sich der Zünsler mehr und mehr auch in Bayern auf dem Vormarsch. Deutliche Anzeichen für die Fraßtätigkeit sind die abgeknickten Maisfahnen , oder auch auftretendes Bohrmehl. Selbst ein Unterpflügen von mindestens 25 cm ist oftmals nicht mehr ausreichend. Neben der pestiziden Bekämpfung bietet sich auch die biologische Bekämpfung mittels Trichogramma an. Schlupfwespen (Trichogramma) legen ihre Eier direkt in die Gelege der Maiszünsler.  Anstelle der Zünsler-Raupe entsteht eine neue Schlupfwespen-Generation. 

Die Kosten für den Drohneneinsatz zur Ausbringung der Trichogramma, verringern sich mit steigendem Flächeneinsatz. Damit Sie sich schon jetzt einen ungefähren Eindruck von den zu erwartenden Kosten machen können, haben wir Ihnen nachfolgend die Kosten für den Auswurf bzw für die Trichogramma selbst zusammengestellt. Bitte beachten Sie aber, das jede Agrarfläche unterschiedlich ist. Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. 

Je nach Wetterbedingungen (Wind, Regen, Sturm, ...) kann der Flug ggf nicht durchgeführt werden. 

 



Kosten für Auswurf pro Hektar 

Hindernisse innerhalb des zu bewirtschafteten Feldes müssen in einer vorherigen Flugplanung vorgesehen werden. Die Kosten für den Auswurf, werden pro Hektar berechnet und belaufen sich zwischen 15,00€ bis 19,00€ je Hektar. Je nach Gelände und Baumbewuchs sowie Hochspannungsleitungen oder anderer Hindernisse innerhalb der Fläche. 

 


Kosten für Trichogramma

Die Kosten für Trichogramma variieren. Grundsätzlich können diese über die BayWa oder den Maschinenring bezogen werden. Gerne machen wir Ihnen hierfür ein separates Angebot oder vermitteln Ihnen den Kontakt.


Der richtige Zeitpunkt 

Bereits vor der Zünsler Saison werden von uns die Flugrouten geplant. Entscheidend ist natürlich, wann der Schädling aktiv wird. Der Auswurf-Zeitpunkt wird daher von Ihnen selbst bestimmt. Wir stehen nach Auftragseingang jederzeit abrufbar zur Verfügung. Für eine Bestell-Planung der Trichogramma sollten Sie für den rechtzeitigen Auswurf  48 Stunden Vorlaufzeit planen.



Anfahrt

Für die An -und Abfahrt erlauben wir uns einen Preis von 0,45€ pro gefahrenen Kilometer, gemessen von unserem Firmensitz, zu berechnen. Die Kosten der  Arbeitszeit für die An -und Abfahrt übernehmen wir.


Besonderheiten

Berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen bitte immer, das wir unter bestimmten Umständen nicht mit unserer Drohne aufsteigen können bzw. dürfen. Dies möchten wir an dieser Stelle der Form halber erwähnen, um eine mögliche Enttäuschung zu vermeiden. Aber lassen Sie sich deshalb nicht ins "Bockshorn jagen" ;-). Dies ist eher selten so und von Fall zu Fall zu prüfen. Ggf ist es möglich Sondergenehmigungen beim Luftamt zu beantragen. Die Sachlage wird sich mit Ihnen zusammen im Gespräch ergeben.

Zum Beispiel kann dies in folgenden Fällen gegeben sein.:

  • Kein Flug in Naturschutzgebieten. Ackerflächen dürfen beflogen werden.
  • Kein Flug näher als 1.500 Meter zu Flugplätzen/Häfen bzw innerhalb von Kontrollzonen sowie Flugverbotszonen. Maximale Flughöhe ggf 50 Meter über Grund.
  • In der Nähe von Menschenansammlungen sowie bestimmter Gebäude wie Botschaften, Behörden, Polizei Liegenschaften, Bahnanlagen, Bundeswasserstraßen, Bundesstraßen, Anlagen zur Energiegewinnung etc ... Hier ist die sogenannte 1:1 Regelung (Abstand zu Höhe) zum Verbotsobjekt zu beachten. Heißt 10 Meter Abstand dann maximal Flughöhe 10 Meter.
  • Beachtung bei Fotografie und dessen Veröffentlichung von Persönlichkeitsrechten sowie Kunstobjekten.
  • Flug bis maximal 100 Meter über Grund
  • Maximal zulässiger Sichtflug, abhängig von der Größe der zu befliegenden Fläche.
  • natürlich auch wetterbedingt wie Regen, Nebel, Schnee, bestimmte Windgeschwindigkeiten ... selbst bei Sonnenstürmen ...
  • Kein Überflug über Personen
  • Aufgrund von Hindernissen nicht mögliche Befliegung


Bei Ihrer Anfrage wäre es daher sinnvoll, uns gleich den Ort der zu befliegenden Fläche mit zu teilen.


Bitte beachten Sie weiter, das die Flugzeit unserer Copter je nach Wetterbedingungen zwischen 15 und maximal 25 Minuten beträgt. Danach werden wir den Akku wechseln. Es ist also je nach Auftrag mit Zwischenlandungen zu rechnen und dies entsprechend bei den Planungen zu berücksichtigen.

Da Sie uns den Start und die Landung innerhalb des zu befliegenden Gebietes genehmigen müssen, müssen Sie als Auftraggeber Grundbesitzer der zu befliegenden Fläche sein, oder eine schriftliche Genehmigung zum Überflug vom Grundbesitzer vorweisen können.

Bitte beachten Sie, das Sie für die Befliegung von Nachbargrundstücken die jeweilige Erlaubnis von dessen Grundbesitzer einholen müssen. Da bei jedem Flug ein Video-Stream (Live-Bild) zur Bodenstation hergestellt wird, sollten Sie auch hierzu Ihren Nachbarn in Kenntnis setzen, bzw ihn um entsprechende Erlaubnis bitten.