AGRAR-DROHNE BAYERN
Hand in Hand mit der Landwirtschaft

Solar Thermografie nach VATh Richtlinie

Arbeitet Ihre Solaranlage noch mit voller Leistung - Leistungseinbußen bedeuten den Verlust von barem Geld

Sie haben mit Ihrer Photovoltaik Anlage keine geringe Kosten-Investition getätigt. In diesem Zusammenhang ist es natürlich wichtig, das Ihre Anlage auch die volle Leistung erbringt, damit die Amortisation auch tatsächlich schnellstmöglich stattfinden kann. Nun werden Sie sich fragen, ob Ihre PV-Anlage auch die volle Leistung erbringt. Sie haben ggf schon Zweifel aufgrund Ihrer Werte für die abgegebene Energie und wissen nicht welche Ihrer Panels nicht mehr richtig arbeiten? 

Jede Zelle zählt bei der Energiegewinnung. Wir können Ihnen helfen defekte Zellen oder sogar ganze defekte Strings oder Substrings ausfindig zu machen, ohne überhaupt Ihr Dach betreten zu müssen. Wir scannen Ihre Anlage auf dem Dach mittels unserer Thermografie Drohne und erkennen sofort, ob Sie es mit einem Ausfall bzw. mit Leistungseinbußen zu tun haben. Mit einer thermografischen Inspektion sichern Sie sich den profitablen Betrieb Ihrer Photovoltaik-Anlage.

Warum sollte Ihre Solaranlage von Zeit zu Zeit geprüft werden ? - Hotspot-Identifikation

Bereits bei der Installation können Schäden entstehen. Bei der thermografischen Analyse können wir Ihnen sagen, ob sich sogenannte Hotspot's auf einem Ihrer Panels befinden. Diese geben die Hitze an die Umwelt ab und die Solar Energie wird hierbei dann nicht in elektrische Energie umgewandelt. Im schlimmsten Fall kann sogar Brandgefahr bestehen. Damit eine Messung auch ordnungsgemäß von statte nicht ehrlich, darf der Himmel zu maximal 25% bedeckt sein. Besser sollte dauerhafter Sonnenschein vorhanden sein.



Vorgehensweise

Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Nach Auftragseingang werden wir dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Natürlich dürfen Sie selbst auch bei dem Thermografie-Flug dabei sein. Schon während des Fluges können wir erkennen ob Ihre Anlage ein defektes Panel oder String hat.


Je nach Wetterbedingungen (Wind, Regen, Sturm, ...) kann der Flug ggf nicht durchgeführt werden. 

Kosten für kleine Dachanlagen

Die Kosten für einen Thermografie-Flug sind nach Aufwand unterschiedlich zu berechnen. Dabei ist die Größe Ihrer Anlage selbst nicht unbedingt entscheidend. Vielmehr ob es sich lediglich um einen einfachen Inspektions-Flug handelt, oder ob Sie eine vollumfängliche Dokumentation wünschen. Ein einfacher Thermografie-Flug liegt je nach Zeitaufwand vor Ort bei 129,00€ (für kleine Dachanlagen in Wohnhausgöße bis 5KWp ) .

Hierbei stellen wir Ihnen nach dem Flug entsprechendes Fotomaterial zur Verfügung, welches Sie Ihrem Anbieter für Photovoltaik-Anlagen vorlegen können.



Kosten für größere Dachanlagen

Ein einfacher Thermografie-Flug liegt je nach Zeitaufwand vor Ort bei 399,00€ (für größere Dachanlagen wie Scheunen bis zu max 30 KWp). Hierbei stellen wir Ihnen nach dem Flug entsprechendes Fotomaterial zur Verfügung, welches Sie Ihrem Anbieter für Photovoltaik-Anlagen vorlegen können. Eine vollumfängliche Dokumentation mit Radiografischer Analyse (Wärmeangaben in Grad Celsius), sowie VATh-Richtlinie (gegen Aufpreis), wird nach vorheriger Absprache durchgeführt.

Kosten für Solarparks

Große Solaranlagen (Solar-Parks) werden nach zu erwartendem zeitlichen Aufwand angeboten. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

 

Ein vollumfängliche Dokumentation mit Radiografischer Analyse (Wärmeangaben in Grad Celsius), sowie nach VATh-Richtlinie, wird nach vorheriger Absprache durchgeführt.


 


Anfahrt

Für die An -und Abfahrt erlauben wir uns einen Preis von 0,45€ pro gefahrenen Kilometer, gemessen von unserem Firmensitz, zu berechnen. Die Kosten der  Arbeitszeit für die An -und Abfahrt übernehmen wir.

Besonderheiten

Berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen bitte immer, das wir unter bestimmten Umständen nicht mit unserer Drohne aufsteigen können bzw. dürfen. Dies möchten wir an dieser Stelle der Form halber erwähnen, um eine mögliche Enttäuschung zu vermeiden. Aber lassen Sie sich deshalb nicht ins "Bockshorn jagen" ;-). Dies ist eher selten so und von Fall zu Fall zu prüfen. Ggf ist es möglich Sondergenehmigungen beim Luftamt zu beantragen. Die Sachlage wird sich mit Ihnen zusammen im Gespräch ergeben.

Zum Beispiel kann dies in folgenden Fällen gegeben sein.:

  • Kein Flug in Naturschutzgebieten. Ackerflächen dürfen beflogen werden.
  • Kein Flug näher als 1.500 Meter zu Flugplätzen/Häfen bzw innerhalb von Kontrollzonen sowie Flugverbotszonen. Maximale Flughöhe ggf 50 Meter über Grund.
  • In der Nähe von Menschenansammlungen sowie bestimmter Gebäude wie Botschaften, Behörden, Polizei Liegenschaften, Bahnanlagen, Bundeswasserstraßen, Bundesstraßen, Anlagen zur Energiegewinnung etc ... Hier ist die sogenannte 1:1 Regelung (Abstand zu Höhe) zum Verbotsobjekt zu beachten. Heißt 10 Meter Abstand dann maximal Flughöhe 10 Meter.
  • Beachtung bei Fotografie und dessen Veröffentlichung von Persönlichkeitsrechten sowie Kunstobjekten.
  • Flug bis maximal 100 Meter über Grund
  • Maximal zulässiger Sichtflug, abhängig von der Größe der zu befliegenden Fläche.
  • natürlich auch wetterbedingt wie Regen, Nebel, Schnee, bestimmte Windgeschwindigkeiten ... selbst bei Sonnenstürmen ...
  • Kein Überflug über Personen
  • Aufgrund von Hindernissen nicht mögliche Befliegung


Bei Ihrer Anfrage wäre es daher sinnvoll, uns gleich den Ort der zu befliegenden Fläche mit zu teilen.


Bitte beachten Sie weiter, das die Flugzeit unserer Copter je nach Wetterbedingungen zwischen 15 und maximal 25 Minuten beträgt. Danach werden wir den Akku wechseln. Es ist also je nach Auftrag mit Zwischenlandungen zu rechnen und dies entsprechend bei den Planungen zu berücksichtigen.

Da Sie uns den Start und die Landung innerhalb des zu befliegenden Gebietes genehmigen müssen, müssen Sie als Auftraggeber Grundbesitzer der zu befliegenden Fläche sein, oder eine schriftliche Genehmigung zum Überflug vom Grundbesitzer vorweisen können.

Bitte beachten Sie, das Sie für die Befliegung von Nachbargrundstücken die jeweilige Erlaubnis von dessen Grundbesitzer einholen müssen. Da bei jedem Flug ein Video-Stream (Live-Bild) zur Bodenstation hergestellt wird, sollten Sie auch hierzu Ihren Nachbarn in Kenntnis setzen, bzw ihn um entsprechende Erlaubnis bitten.